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21.03.2011 Quelle: PROFIL, Seite: 88

Apothekenpreise
E-Medikation. Der Hauptverband der Sozialversicherungen schlug einem Konsortium um die Apothekerkammer einen Millionenauftrag zu - freihändig. Eine Klage beim Höchstgericht droht.

Der Galaxy-Tower in der Wiener Praterstraße Nummer 31 ist eine repräsentative Location: 21 Stockwerke, Glasfassade, imposante Vorhalle, atemberaubender Ausblick. Eine Filiale der Weltbank residiert in diesem Hochhaus, und auch die Hüter der fairen Marktwirtschaft, Wettbewerbsbehörde und Bundesvergabeamt, bezogen hier Quartier.

Am 30. März werden Vertreter des Hauptverbands der Sozialversicherung Gelegenheit haben, die Aussicht zu bestaunen. Sie sind beim Bundesvergabeamt (BVA) zu einer Anhörung vorgeladen, und das kann richtig unangenehm werden (siehe Kasten). Ein privater Anbieter aus Tirol wirft dem Hauptverband vor, einen Millionenauftrag für die elektronische Gesundheitsakte freihändig vergeben zu haben. Und er ist bereit, seinen Einspruch bis zum Höchstgericht zu tragen.

Der Streitfall entzündet sich an der geplanten e-Medikation. Künftig sollen Ärzte, Spitäler und Apotheken via e-Card ablesen können, welche Medikamente ein Patient einnimmt und ob bei Neuverschreibungen Wechselwirkungen zu befürchten sind.

Eine vernünftige Sache grundsätzlich, die allerdings einiges voraussetzt: eine Software, die das e-Card-System mit einem Rechenzentrum verknüpft; eine Arzneimitteldatenbank, in der alle in Österreich zugelassenen Medikamente gespeichert werden; weitere Software, die Arzneimittel auf Wechselwirkungen überprüft. Bereits 2008 war das Vorhaben in einer Mini-Variante - lediglich Apotheken nahmen teil - in Salzburg getestet worden. Diesen Probelauf hatte die "Pharmazeutische Gehaltskasse“ durchgeführt. Diese - gemeinhin eher unbekannte - Institution wickelt unter anderem die Abrechnung der Gehälter und der Rezeptgebühren für Apotheken ab. Da dieses von der Apothekerkammer gegründete Institut naturgemäß über keine Softwarekompetenz verfügt, wurde im Vorfeld Siemens IT-Solutions beauftragt, ein Rechenzentrum zu entwickeln. Die Arzneimitteldatenbank wiederum war vom Österreichischen Apothekerverlag beigesteuert worden. Der Verlag gilt zwar als eigenständiges Unternehmen, ist aber mit Kammer und Gehaltskasse eng verquickt: Man logiert an derselben Adresse, man beschickt wechselseitig Aufsichtsräte und Vorstände.

Probelauf. Demnächst soll dieses Apotheker-Konsortium an sechs Standorten in Österreich testen, wie das System funktioniert, wenn neben den Apotheken auch Ärzte und Spitäler eingebunden werden. Auftrageber ist der Hauptverband, der für den Probegalopp 3,2 Millionen Euro auf den Tisch legt.

Hier hakt Rechtsanwalt Martin Oder ein: Das Pilotprojekt hätte EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Schließlich gebe es neben dem Apothekerverlag noch andere Anbieter von elektronischen Arzneimitteldatenbanken - etwa seinen Tiroler Klienten.

Eine Sicht, die von Politikern geteilt wird. VP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger hält die Vorgangsweise des Hauptverbands für "skandalös“. Hier werde ein Monopol für den Apothekerverlag geschaffen, "für dessen Kosten am Ende Ärzte und Spitäler aufkommen müssen“. Der Hauptverband weist die Vorwürfe zurück. Es handle sich um eine Zusammenarbeit zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Sozialversicherungen und der Gehaltskassa. Dies sei nicht ausschreibungspflichtig. Das trifft zwar auf die Gehaltskassa zu. Allerdings musste sich diese zweier Subunternehmer bedienen, die sehr wohl privatwirtschaftlich agieren: Siemens und der Apothekerverlag. Laut Oder steht also der Verdacht im Raum, dass die Gehaltskassa nur "vorgeschoben wurde, um vergaberechtliche Vorschriften zu umgehen“.

Dem Hauptverband dürfte mittlerweile dämmern, dass er sich auf dünnem Eis bewegt. Man wird sich wohl auf einen Formalstandpunkt zurückziehen, wie aus der "Gegenstellungnahme“ der Kanzlei Höhne/In der Maur hervorgeht. Dieser lautet: Die sechsmonatige Frist für Einsprüche sei abgelaufen, weil das Abkommen für das Pilotprojekt zwischen Hauptverband und Gehaltskassa bereits am 10. August 2010 getroffen worden ist. In aller Stille, wohlgemerkt, denn diese Vereinbarung war nicht verlautbart worden.

Das Bundesvergabeamt (BVA) … … ist eine Kontrollbehörde, die auf Grundlage von EU-Richtlinien entscheidet. Sie tritt dann zusammen, wenn sich ein privater Unternehmer bei einer Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand benachteiligt fühlt und um Prüfung ersucht. Das BVA kann mit einstweiligen Verfügungen ein Vergabeverfahren aufschieben. Seine Bescheide können nur mehr beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof angefochten werden.

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