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08.04.2009 Ergeht an: alle angestellten Ärzte

Aktuelle Infos über: EU-Arbeitszeitrichtlinien, MUW, ÖÄK

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehter Herr Kollege!

EU-Arbeitszeitrichtlinien - Keine Einigung im EU-Vermittlungsausschuss

Bereits zum zweiten Mal trat Anfang April der EU-Vermittlungsausschuss zusammen, um eine Einigung zwischen EU-Rat und EU-Parlament bei der Novellierung der Arbeitszeitrichtlinien zu erzielen. Es kam jedoch zu keiner Einigung zwischen den beiden EU-Organen.

Hauptstreitpunkt waren erneut die Definition der Arbeitszeit und vor allem der "opt-out"- Regelung. Diese ermöglicht den Mitgliedstaaten, individuelle Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen zuzulassen, die längere Arbeitszeiten als die zugelassene Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorsehen. Geht es nach dem EU-Parlament soll die gesamte Zeit des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit gewertet werden und die "opt-out"- Regelung nach einer Übergangsphase abgeschafft werden. Der Rat spricht sich hingegen dafür aus, die inaktiven Zeiten des Bereitschaftsdienstes nicht als Arbeitszeit anzusehen und will an der "opt-out" - Regelung festhalten.

Das Parlament hat ein erneutes Treffen des Vermittlungsausschusses für Mitte April vorgeschlagen. Sollte es zu keiner Einigung zwischen Rat und Parlament kommen, so wäre der Richtlinienvorschlag gescheitert.

Kollektivvertrag MUW

Die Universitätskonferenz hat in einer außerordentlichen Plenarsitzung dem Kollektivvertrag für die Universitäten grundsätzlich zugestimmt. Die Rektoren fordern jedoch eine einschleifende Übergangsregelung von zwei Jahren bei Gehaltsvorrückungen von Lektoren, bei wissenschaftlichen Mitarbeitern in Ausbildung sowie bei Beitragsleistungen für die Pensionskasse.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) sieht die Forderungen der Rektoren als ein "soziales Ärgernis", denn die Finanzierung ist nach ihren Berechnungen abgedeckt und die "Schlechterstellung" der Universitätsmitarbeiter durch die Bedingungen der Rektoren nicht gerechtfertigt. Die GÖD fordert weitere Besprechungen mit dem Dachverband (Arbeitgebervertretung).

Laut Rektor Schütz wären von diesen Regelungen nur wenige Mitarbeiter der Medizinischen Universität betroffen: "Das Grundgehalt aller Ärzte in Facharzt-Ausbildung würde bereits unmittelbar nach Inkrafttreten des Kollektivvertrags um 5.3% steigen und sich ab dem vierten Ausbildungsjahr um 22.1% erhöhen." Hinzu kämen die Vorteile einer Pensionskassenregelung und eines Karrieremodells, das bessere Entwicklungschancen bieten würde. Der Betriebsrat der MUW sieht in dem früheren KV-Entwurf ohne Änderungswünsche der Rektoren eine bessere finanzielle Basis für die MUW-Mitarbeiter, befürwortet aber auch die abgeänderte Version.

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Initiative der ÖÄK zur Patientensicherheit

Die Österreichische Ärztekammer schafft ein bundesweites Fehlermelde- und Lernsystem. Das neue System CIRS (Critical Incident Reporting System) soll Ärzten, aber auch Patienten die Möglichkeit bieten, anonym kritische Ereignisse zu melden.

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Mit kollegialen Grüßen

Ihre Kurie der angestellten Ärzte